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Samstag, 30. August 2014

Anleitung zum Portfolio

Dieser Blog fungiert als online Portfolio. Anstatt die Arbeitsaufträge "analog" zu verfassen und zum vorgegebenen Termin abzugeben, geschieht dies nun digital mittels Postings auf den Blog.
Folgendes ist dabei zu beachten:
  • Als ersten Schritt muss sich jede Schülerin und jeder Schüler der 8A auf die Einladung von Veronika Richter hin registrieren und bei google anmelden.
  • Im Semester gibt es zwei Termine, bis zu denen eine bestimmte Anzahl an Einträgen von jedem/jeder gemacht werden muss. Eine unpünktliche "Abgabe" wirkt sich negativ auf die Beurteilung aus.
  • Die Termine für das erste Semester sind:
    FR 23.1.2015 (mindestens ein Beitrag!)
    FR 27.3.2015 (Deadline)
Zu den Arbeitsaufträgen:
  • Insgesamt müssen im Laufe des Schuljahrs zwei Arbeitsaufträge und ein Kommentar erstellt werden.
  • Die Arbeitsaufträge bauen auf den im Unterricht durchgenommenen Themen auf und sind aus allen Themenpools frei wählbar.
  • Die Beiträge sollen konstruktiv und ausführlich sein. Sie stellen einen wesentlichen Teil der Jahresbeurteilung dar.
  • Nach den jeweiligen Deadlines werden die Postings von Veronika Richter durchgelesen und nach und nach kommentiert bzw. ein Feedback gegeben.
  • Zusätzlich zu den zwei Arbeitsaufträgen ist ein Beitrag von einem Mitschüler/einer Mitschülerin zu kommentieren. Der Kommentar kann an den ursprünglichen Post angehängt werden. (Genauere Erklärung siehe "Kommentar")
  • Außerdem muss jeder erfüllte Arbeitsauftrag selbst beurteilt werden. Die Beurteilung erfolgt nach einem Beurteilungsraster, der bei dem jeweiligen Arbeitsauftrag (Angabe) zu finden ist. Die Selbstbeurteilung soll entweder an den erstellten Text angefügt, in einem eigenen Post oder als Kommentar angefügt werden.

Beurteilungsraster Postings

Jedem Arbeitsauftrag ist ein eigener Beurteilungsraster angefügt, nach dem jede/r SchülerIn seinen/ihren eigenen Arbeitsauftrag beurteilen muss. So werden auch die Kriterien, die für die Beurteilung herangezogen werden, transparent.

Weiters ist neben dem Beurteilungsraster ein persönlicher Kommentar zum gewählten Arbeitsauftrag (Feedback) zu verfassen, in dem zum Beispiel ausgedrückt wird, warum man gerade diesen Arbeitsauftrag gewählt hat, welche Erkenntnisse man gewinnen konnte, warum man sich wie beurteilt hat (Beurteilungsbegründung), etc.

Der Arbeitsauftrag ist also erst als abgeschlossen zu betrachten, wenn auch die Beurteilung in Form des Rasters und verbal erfolgt ist.

Kommentar abgeben

Einer der Arbeitsaufträge ist es, dass du einen Kommentar verfasst. Dabei sollst du den Beitrag eines/einer MitschülerIn kommentieren und reflektieren:
  • Gehe dabei mindestens auf drei Aspekte/Argumente/Aussagen des Textes ein und gib deinen Kommentar dazu ab.
  • Kommentiere die Selbstbeurteilung und gib selbst eine verbale Beurteilung ab, die sich nicht unbedingt nach dem Beurteilungsraster des Arbeitsauftrags richten muss. Es kann durchaus ein persönliches Feedback für deine/n MitschülerIn sein.

Beurteilung Portfolio

Liebe Schülerinnen und Schüler der 8A,

Eure Beiträge werden von mir einzeln kommentiert und bewertet. Jeder Kommentar ist für jede/n zugänglich und einsehbar, einfach unter dem Post auf "Kommentar" klicken.
Rein rechtlich darf ein Portfolio benotet werden, allerdings wird das erst am Ende des Jahres bzw. nach der Deadline im April von mir gemacht. Bei der Benotung werden alle Beiträge einer Person gemeinsam bewertet.

Folgende Kriterien sind bei der Endbeurteilung ausschlaggebend:
  • Pünktliche Abgabe
  • Erstellte Selbstbeurteilung nach dem jeweiligen Beurteilungsraster
  • mögliche qualitative Steigerung der Beiträge im Laufe des Jahres
  • Interpretation und möglichst genaue Ausführung des jeweiligen Arbeitsauftrages
  • inhaltliche Qualität des Beitrags
  • Quatität des Beitrages im Vergleich zu den anderen Beiträgen des gleichen Themas

Die Beiträge werden von mir verbal beurteilt ohne die Angabe von Zeichen wie +, -, ~ etc. Es obliegt jedem/jeder Einzelnen aus dieser verbalen Beurteilung zu lernen bzw. sich für die nächsten Beiträge zu verbessern.

Wenn eine Person nur einen Beitrag erstellt, wird das Protfolio automatisch negativ beurteilt. Bei nur zwei Beiträgen (mehr als 50%), die aber inhaltlich sehr schwach sind, wird das Portfolio ebenfalls negativ beurteilt.
Unter einem vollständigen Beitrag wird die Erfüllung des Arbeitsauftrags und die Selbstbeurteilung vertstanden.

Bei Fragen, Wünschen, Anregungen und Beschwerden bitte an mich wenden!

Wie poste ich ein youtube Video?

Für manche Arbeitsaufträge musst/kannst du ein youtube Video posten. Hier die Anleitung:

  1. Wähle ein Video aus, das für dich zum Thema passt.
  2. Unter dem Video befindet sich ein Feld auf dem "Weiterleiten" steht. Klicke dieses Feld an, dann öffnet sich darunter ein weiteres Feld dem Videolink. In diesem Feld befindet sich auch links unten ein Feld, auf dem "Einbetten" oder "Embed" steht. Klick darauf und es erscheint der HTML Code des Videos.
  3. Kopiere den Code.
  4. Erstelle im Blog einen neuen Post.
  5. Rechts oberhalb des Textfensters befindet sich die Info, auf welche Art du den Post verfasst. Im Moment bist du im Modus "Verfassen". Wechsle in den Modus "HTML bearbeiten".
  6. Füge hier den kopierten Video-Code ein.
  7. Jetzt kannst du wieder in den "Verfassen" Modus wechseln und dein Video kommentieren.
Sollte das Video zu groß sein, das heißt, dass es das Posting Feld bei der Veröffentlichung überragt, dann ist folgendes zu tun:
  • Den Post erneut bearbeiten.
  • In den Modus "HTML bearbeiten" gehen.
  • Im HTML Code ist ziemlich am Ende die Höhe (height) und die Breite des Videos in Pixel angegeben. Einfach im Code "height" abändern, also die Weite verkleinern. (530px ideal)

Wie poste ich ein Foto?

Ein Foto kann auf den Blog leider nicht verlinkt werden!
Das bedeutet, dass jedes Foto, das ihr posten wollt, aus dem Internet heruntergeladen, auf dem Computer gespeichert und dann in den Post hochgeladen werden muss. Einfach in der Schriftleiste oben auf das kleine Bild zwischen dem Wort "Link" und der Filmklappe drücken und hochladen.

Wenn in einem Arbeitsauftrag explizit nach Bildern verlangt wird, dann müssen diese auf diese Art hochgeladen werden, nur eingefügte Links zu den Fotos im Internet gelten nicht!